Aktuelles

es geht wieder los! Nachdem wir im März von dem Virus überrascht wurden, war es uns zunächst wichtig, uns intensiv um Sie als unsere Kunden zu kümmern. Im Juli haben wir uns schweren Herzens entschieden, alle für 2020 geplanten Reisen abzusagen und diese mit unseren langjährigen Partnern in den USA und Kanada abgewickelt. Nun freuen wir uns riesig, Ihnen mitteilen zu können, dass für 2021 alle Vorbereitungen getroffen sind. Als CRD Touristik unter der Leitung unseres neuen Geschäftsführers Tobias Büttner stehen wir Ihnen wie gewohnt persönlich zur Seite und planen Ihre individuelle Traumreise nach Nordamerika. Auch unser Büro im stilwerk ist wieder für Sie geöffnet!

Nachfolgend finden Sie alle relevanten Informationen bezüglich Ihrer abgesagten Reise von CRD International. Sollten Sie weiterhin Rückfragen haben, stehen wir als CRD Touristik Ihnen gerne unter 040 300 61 60 sowie service@crd.de zur Verfügung.

Für Einzelleistungen und Reisen ohne Sicherungsschein gilt:  

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Hierzu werden Sie in Kürze schriftlich von der Insolvenzverwaltung aufgefordert. Fragen hierzu stellen Sie bitte direkt an die Insolvenzverwaltung.

Für Pauschalreisen mit Sicherungsschein gilt:

Die Insolvenzsicherung besteht bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG. Zur Prüfung etwaiger Erstattungsansprüche bei bereits abgesagten Reisen wenden Sie sich bitte schriftlich an:

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK – Insolvenz
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Email: insolvenz@hansemerkur.de

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Schaden online unter www.hmrv.de/schadenmeldung anzuzeigen. Hierfür benötigt die Versicherung folgende Unterlagen:

  • Die vollständige Buchungsbestätigung Ihrer Reise
    Am besten Sie übersenden alle Reiseunterlagen, die Sie erhalten haben. Bitte kopieren Sie alle Unterlagen für sich selbst und senden die Originale an die HanseMerkur.
  • Nachweise über die Reisepreiszahlungen (z. B. Kopie Kontoauszug)
    Sie müssen gegenüber der Versicherung nachweisen, welchen Betrag Sie an den Veranstalter oder Ihr Reisebüro gezahlt haben. Am besten weisen Sie dies durch eine Kopie Ihres Kontoauszugs nach, auf dem man die Zahlung des Reisepreises sehen kann.
  • Sicherungsschein
  • Die Reiseabsage Ihres Veranstalters
  • Ihre aktuelle Bankverbindung
  • Bitte geben Sie die IBAN-Nummer und den BIC-Code Ihres Bankkontos an. Die Versicherung nimmt in der Regel Erstattungen nur per Überweisung vor.