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ESTA Registrierung (USA)

Alle Staatsangehörige aus Ländern des Visa-Waiver-Programms (Visumfreies Reisen) benötigen eine Reisegenehmigung für die Einreise in die USA. Diese Genehmigung im Sinne der ESTA (Electronic System for Travel Authorization) muss von jedem Reisenden aus einem Visa-Waiver-Staat bis spätestens 72 Stunden vor Abflug im Internet beantragt werden. Bitte halten Sie dazu Ihre Reisepassnummer bereit. Bei späteren Anmeldungen kann eine rechtzeitige Bearbeitung des Antrags durch die US-Behörden nicht mehr garantiert werden. Die ESTA Genehmigung gilt für beliebig viele Einreisen in die USA für die Dauer von bis zu zwei Jahren. Bitte beachten Sie, dass fehlerhafte oder unvollständige Angaben bei der ESTA Anmeldung zum Beförderungsausschluß führen. Bei fehlender Registrierung oder Ablehnung der Beförderung gehen alle daraus entstehenden Kosten, z.B. für notwendige Umbuchungen des Landarrangements ausschließlich zu Lasten des Reisenden.

Das Department of Homeland Security erhebt für die Ausstellung eines ESTA-Formulares eine Gebühr von 21 US-Dollar pro Person, die per Kredit- oder Debitkarte gezahlt werden kann (Mastercard, Visa, American Express oder Discover).

Bitte beachten Sie, dass Sie von der Teilnahme am Visa-Waiver-Programm ausgeschlossen sind und für die Einreise in die USA ein Visum statt ESTA beantragen müssen, wenn einer oder beide der folgenden Punkte auf Sie zutreffen:

  • Sie besitzen eine doppelte Staatsbürgerschaft für eines der folgenden Länder: Iran, Irak, Sudan oder Syrien.
  • Sie haben sich seit März 2011 in einem der folgenden Länder aufgehalten: Irak, Iran, Syrien, Sudan, Libyen, Somalia oder im Jemen. 

Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte kontaktieren Sie ein Konsulat, die Botschaft der USA für weiterführende Fragen oder besuchen Sie die folgende Seite für weiterführende Informationen:

HTTP://USTRAVELDOCS.COM/DE

Warnung vor betrügerischen Drittanbietern

Reisende sollten sich darüber im Klaren sein, dass nicht ordnungsgemäß zugelassene Drittanbieter Websites ins Internet stellen, die für Informationen im Zusammenhang mit ESTA und für das Einreichen von Anträgen im Namen von VWP-Reisenden eine Gebühr erheben. Diese Gewerbeunternehmen werden weder von dem US-Ministerium für Innere Sicherheit (Department of Homeland Security, DHS) oder von der US-Regierung unterstützt, noch sind diese Behörden hiermit assoziiert oder auf irgendeine Weise verbunden.

Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters zur Beantragung der Reisegenehmigung über ESTA führt zu keiner Beschleunigung der Erteilung einer Reisegenehmigung.

Weitere Informationen zur ESTA-Beantragung finden Sie hier:

ESTA INTERNET ANTRAG